Prüfung von Hebezeugen - Prüfstelle Typ A
Um die Hebezeuge allgemein zu beschreiben, handelt es sich bei jedem Hebezeug um Geräte, die durch manuelle oder mechanische Kraft betrieben werden und Lasten heben, senken oder aufhängen. Geräte wie Förderanlagen, die eine kontinuierliche mechanische Hebefunktion haben, sind jedoch nicht in diesen Rahmen einbezogen. Sie fallen nicht unter diese Kategorie.
In der entsprechenden Verordnung wird über Hebe- und Transportgeräte Folgendes gesagt: "Sofern in den Normen nichts anderes angegeben ist, müssen Hebe- und Transportgeräte in der Lage sein, die angegebene Last mindestens 1,25-fach, effektiv und sicher zu heben und zu halten, und sie müssen über ausreichend belastbare und geeignete Lastbremsen verfügen."
Die Prüfungen der Hebe- und Transportgeräte müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass die Teams, die die Prüfungen der von Ihnen regelmäßig kontrollierten Hebe- und Transportgeräte durchführen, neutral und zuverlässig sind und dass das Prüfunternehmen akkreditiert ist.